Gegen Ende Februar ging plötzlich alles ganz schnell: Die Bundesregierung hat die KfW 297 (KFN) Förderungen wieder freigegeben. So konnte die Finanzierung von meinem Traumhaus gesichert werden.

Die Wochen seit meiner Vertragsunterzeichnung im Dezember waren von Unsicherheit, Warten und unendlichem Übermitteln von Unterlagen geprägt. Erst wurden die KfW Förderungen gestoppt, kurz darauf wurde berichtet, dass sie Anfang Februar wieder starten. Zuletzt stand alles wieder auf der Kippe, da der Bundesrat das Haushaltsfinanzierungsgesetz blockiert hat. Eine Einigung sollte erst Ende März möglich werden.
Die Bundesregierung scheint sich jedoch über die Blockade im Bundesrat hinweggesetzt zu haben und hat die Förderungen für klimafreundliche Neubauten zum 20.02.2024 wieder geöffnet.

Checkliste: Unterlagen für eine Baufinanzierung

Wichtig: Diese Unterlagen müssen aktuell sein. Sollte Eure Finanzierungsplanung länger dauern, macht Euch darauf gefasst, dass Ihr die gleichen Informationen möglicherweise erneut und in einer tagesaktuellen Fassung bereitstellen müsst!

  • Personalausweis
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnsteuerbescheid Vorjahr & Bezügemitteilungen 3 Monate oder Bei Gewerbe: Einkommensteuerbescheid Vorjahr oder Einkommensteuer Berechnung / Gewinnberechnung
  • Nachweis über vorhandenes Eigenkapital und dessen Herkunft: Sparkapital, Erbschaft, Immobilienverkauf o.ä.
  • Bei vorhandenem Grundstück: Kaufvertrag, Lageplan und Grundbuch
    Auszüge der Kaufpreiszahlung sowie Nachweise über Zahlung von Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragung
  • Baukostenaufstellung: Baukosten, Baunebenkosten (geschätzt) und Außenanlagen (geschätzt) – Gestempelt durch Euren Architekten noch vor dem ersten Architektengespräch
  • Bei Finanzierung mit KfW KFN Förderung (KfW 297/298/300): Bestätigung zum Antrag (BzA) mit Infos Eures Bauträgers über die Förderfähigkeit Eures Hauses

Wie läuft die Antragstellung ab?

Ich wurde am 19.02.2024 von meinem Bien-Zenker Berater Frank Weinmann darüber informiert, dass die Förderungen wieder starten. Ich war in diesem Moment völlig überrascht, da ich aufgrund des Streits im Bundesrat von einer deutlich längeren Wartezeit ausgegangen bin.
Schon am Abend des selben Tages hat mir mein Finanzierungsberater Thomas Glaser ein erstes Angebot übermittelt. Denn die Fördergelder werden nicht von der KfW selbst ausgezahlt, sondern von einer unabhängigen Bank als „Finanzierungspartner“.
Herr Glaser hat mir das Angebot der Allianz empfohlen, welche den offiziellen Zinssatz der KfW von 2,1% selbst nochmals subventioniert. Dadurch liegt mein Zinssatz bei 1,91% (1,96% Effektivzins mit Nebenkosten) mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit vom einem Jahr. So muss ich mich während der Bauphase nicht doppelt belasten.
Ich musste natürlich erneut eine Vielzahl an Dokumenten unterzeichnen. Darunter nicht nur das Angebot der finanzierenden Bank, sondern auch noch Infoschreiben der KfW und Bestätigungen über die Beratung durch Herrn Glaser. Ich war in den letzten Wochen zeitweise sehr irritiert darüber, welche Menge an Dokumenten ich Herrn Glaser teilweise sogar mehrfach (!) liefern musste, jedoch hat sich das tatsächlich gelohnt. Denn nur so konnte der Antrag zeitnah abgegeben werden.

Was muss vor Baubeginn noch erledigt werden?

Die Allianz hat meinen Antrag auf die KfW KFN Neubauförderung etwas mehr als eine Woche später bestätigt. Damit es los gehen kann und ich über die Mittel aus dem Darlehen verfügen kann, muss dieses jedoch noch von einem Notar ins Grundbuch eingetragen werden. Entsprechende Hinweise dafür wurden im Darlehensvertrag bereits von der Allianz vermerkt.
Von Herrn Glaser werde ich zeitnah noch über die Feinheiten des Darlehensvertrags informiert. Hier möchte ich vor allem mehr über die Auszahlung der Mittel erfahren, über Nachweispflichten und Fristen. Denn natürlich muss ich der Bank auch nachweisen, dass die Fördermittel für den angedachten Zweck genutzt werden.
Noch am gleichen Abend hat mich Herr Weinmann angerufen und mir zur Sicherung der Finanzierung gratuliert. Er hat mich darauf hingewiesen, dass nun ein Erstgespräch mit dem Architekten erfolgen kann. Denn die Planungen mit dem Architekt würden nochmals etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bis zum Abschluss der Planungen könnte dann der Darlehensvertrag auf den Weg gebracht werden.

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Ich freue mich über Eure Kommentare!

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