Das Erstgespräch mit dem Architekt ist in meinen Augen der echte Beginn des Bauvorhabens – Also Tag 0 des Hausbaus. Denn alle vorherigen Schritte (insbesondere die Finanzierung) können ganz unterschiedlich lange dauern. Viele Variablen, die man als Bauherr kaum beeinflussen oder beschleunigen kann. In meinem Fall verzögerte sich beispielsweise die Finanzierung für mehrere Monate, da die Fördermittel gestoppt waren.
Mit dem Erstgespräch startet man jedoch in eine Phase, in der das Bauvorhaben endlich konkreter wird.

Mein Architekt Stefan Streuber wurde mir durch meinen Bien-Zenker Berater Frank Weinmann bereits zum Abschluss meines Werkvertrags empfohlen. Bei einem Fertighaus übernimmt der Architekt eine wichtige Funktion, die viele vielleicht zu Beginn übersehen. Er ist nämlich zu großen Teilen für die Koordination des Bauprojekts zuständig. Insbesondere das Einreichen von Anträgen und die Kommunikation mit allen beteiligten Dienstleistern wird (zu großen Teilen) durch den Architekt oder das Architekturbüro übernommen.

Ortstermin mit Stefan Streuber

Mitte März 2024 treffe ich mich zum Erstgespräch mit meinem Architekt an meinem Grundstück. Nach einer freundlichen Begrüßung und einigen netten Worten über meine schöne Heimatregion starten wir in die Begutachtung des Grundstücks.
Mit dem Bebauungsplan und der Liegenschaftskarte zur Hand, machen wir uns auf die Suche nach den exakten Grundstücksgrenzen an der Straße. Diese wurden in meinem Fall nicht mit einem Grenzstein (neu) markiert, sondern mit Einkerbungen in den Randsteinen der Straße.

Mein Grundstück im März 2024

Mit dem Wissen über die Lage haben wir anschließend über die Positionierung des Neubaus auf dem Grundstück gesprochen. Dafür habe ich Herrn Streuber eine Übersicht ausgedruckt, in welcher ich bereits alle Gewerke innerhalb der Grenzen / Grenzflächen eingezeichnet habe. Wie in meinem Nachtrag zum Beitrag über das Grundstück erwähnt, war es für mich nicht einfach, das Haus mit Garage und Terrassenüberdachung mit den Abstandsflächen in Einklang zu bekommen. Denn anders als eine Garage darf eine Terrassenüberdachung nicht innerhalb der Grenzflächen gebaut werden.

Meine Idee, wie man Haus, Garage und Terrasse positionieren könnte

Meinen Vorschlag zur Platzierung der verschiedenen Gewerke konnte der Architekt gut nachvollziehen und war zuversichtlich, dass man alles auch in Hinblick auf die Auflagen des Bebauungsplans nahezu exakt umsetzen könnte.

Besonderheiten des Grundstücks

Was anhand des Fotos meines Grundstücks deutlich wird, sind zwei Besonderheiten, die im weiteren Verlauf der Planungen eine wichtige Rolle spielen könnten.
Die Steigung des Grundstücks sorgt dafür, dass alleine schon das Baufenster mindestens um mindestens einen Meter ansteigt. Also muss man die Garage und das Haus sehr wahrscheinlich auf leicht unterschiedlichen Höhen bauen. Bei einer Garage mit Durchgang zum Haus gibt es jedoch keinen großen Spielraum, denn die Tür zum Haus kann nicht beliebig weit nach oben versetzt werden. Zudem muss man aufpassen, dass die Einfahrt vor der Garage nicht zu steil wird.
Im Foto erkennt man, dass auf dem Grundstück etwas Wasser steht. Ob das nur die Nachwirkungen des vorherigen Regenfalls sind oder tatsächlich ein Problem bei der Versickerung, muss das Bodengutachten klären. Möglicherweise muss eine zusätzliche Drainage für meine Bodenplatte umgesetzt werden – Diese könnte sich auf 1.000-3.000€ belaufen.

Änderungen am Grundriss

Nach der Besichtigung des Grundstücks haben sich Herr Streuber und ich zusammengesetzt, um die Grundrisse des Hauses zu besprechen. Ich habe mir in der Zeit seit der Unterzeichnung des Werkvertrages viele Gedanken gemacht und einige Änderungswünsche am ursprünglichen Grundriss eingezeichnet.

Diese Änderungen sind insbesondere aufgrund meiner Überlegungen zur Nutzung der einzelnen Räume entstanden. Fenster sollten möglichst symmetrisch auf beiden Geschossen angeordnet sein. Türen sollten nicht in den Raum hinein geöffnet werden. Sichtachsen sollten bewahrt werden. Möbel sollten sinnvoll vor oder zwischen Türen und Fenstern stellbar sein.
Neben dem einfachen verschieben von Fenstern und Türen habe ich mich aber auch dazu entschieden, den Technikraum und den Zusatzraum im EG zu tauschen. Denn wie anhand des oben gezeigten Plans ersichtlich ist, soll die Garage nun auf die andere Seite gebaut werden. In Folge dessen wird der Zusatzraum jedoch vielleicht zu klein, um ihn gegebenenfalls im Alter als Schlafzimmer im Erdgeschoss nutzen zu können. Daher habe ich einen Erker eingezeichnet, den ich aber nur dann umsetzen möchte, wenn er keinen enormen Aufpreis bedeutet.

Der Architekt gibt gute Tipps

Stefan Streuber hat sich meine Wünsche im Gespräch genau angehört und war überrascht darüber, wie gut ich mich vorbereitet habe. Er meint, dass ich ihm durch meine intensive Beschäftigung mit den Grundrissen schon fast seine ganze Arbeit abgenommen hätte. Jedoch konnte mir der Architekt auch einige sehr hilfreiche Tipps in Bezug auf meine Wünsche und den Grundriss allgemein auf den Weg geben.
Der geplante Erker wäre bei einer zweiseitigen Auskragung deutlich teurer (möglicherweise >12.000€) als bei einer Verlängerung von nur einer Wand (in der Regel rund 8.000€). Als zwingend notwendig sieht er den Erker nicht an. Trotz der offenen Treppe wäre die Umsetzung eines Treppenlifts als Alternative durchaus denkbar.
In Bezug auf den Technikraum hat mir Herr Streuber von jeglichen Veränderungen abgeraten. Man muss weniger auf die Grundfläche eines Technikraums achten als auf die verfügbare Wandfläche. Durch den geplanten Durchgang zur Garage wäre eine Verkleinerung zugunsten der Speisekammer nicht ratsam.
Die Tür zum Bad im Dachgeschoss sollte ich auf 90cm verbreitern. Dafür könnte man die Treppe am oberen Ende um eine Stufe „kürzen“ und diese ohne Probleme am unteren Ende hinzufügen.
Die Tür zum Duschbad im EG sollte in Richtung der Garderobe zu öffnen sein um Bewegungsfreiheit im Bad zu ermöglichen. Auch hier sollten die Durchgänge auf 90cm verbreitert werden.
Die Schiebetür zum Schlafzimmer im DG sollte durch eine normale Tür ersetzt werden. Auch wenn eine Glas-Schiebetür wie im Musterhaus Stuttgart schön aussieht, so ist es dennoch ratsam auf Privatsphäre und Schallschutz zu achten. Der Architekt empfiehlt mir eine Tür mit doppeltem Öffnungsflügel und Oberlicht als Alternative.
Alle weiteren Änderungswünsche wurden kurz besprochen und weitestgehend für sinnvoll oder umsetzbar befunden.

Nach dem Erstgespräch ist vor dem Zweitgespräch

Das Treffen mit Stefan Streuber ist (wie anhand des Beitrags schnell klar wird) noch relativ theoretisch geblieben. Denn nicht jeder Bauherr kann bereits beim ersten Gespräch so konkrete Ideen und Wünsche äußern wie es bei mir der Fall war. Daher wird in den kommenden drei Wochen ein Zweitgespräch im Büro des Architekten folgen. Hier wird der Grundriss dann mithilfe einer Bien-Zenker 3D Software angepasst und visualisiert. Sollte dann alles passen, wird der „neue“ Grundriss zur Überarbeitung des Angebots an Bien-Zenker übermittelt. Sobald dieses Angebot durch mich bestätigt wurde, kann der Bauantrag auf den Weg gebracht werden.
In der Zwischenzeit wird das Grundstück auch noch vermessen. Dafür hat mir Herr Streuber bereits das Angebot und Auftragsformular eines zuverlässigen Vermessungsbüros mitgebracht. Für rund 2.200€ erhalte ich alle Aufmaße, die Grob- und Feinabsteckung sowie das Einmessen der Gebäude nach der Errichtung für das Katasteramt. Letztlich liegt dieses Angebot rund 200€ über meinem Budget, jedoch konnte mir der Architekt eine schnelle Umsetzung durch diesen Dienstleister zusagen.

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